a. Bei der Kanderfassung beidseitig (Gemeinden Spiez und Wimmis) zu 100 % (rechtes und linkes Ufer inkl. Schutzbauwerke, Flusssohle und Querbauwerke) von 292 m oberhalb des Stauwehrs (inkl. Schwelle Nr. 14) bis 100 m unterhalb des Stauwehrs auf einer Länge von 392 m. b. Eine spätere Anpassung aufgrund der Festlegung und Abstimmung von Pflichtstrecken des geplanten Kraftwerks Hondrich (Konzessionsbeschluss vom 13. März 2019) bleibt vorbehalten. Im Bereich der Wasserrückgabe überlagern sich die festgelegten Wasserbaupflichtstrecken (Pflicht zum aktiven Hochwasserschutz und Pflicht zum Gewässerunterhalt) des bestehenden Wasserkraftwerks Spiez (Konzessionärin A.__