Erläutert werden diese Anträge zusätzlich im "Technischen Kurzbericht" vom 6. Dezember 20176. Im Rahmen der Anhörung der betroffenen Behörden und Gemeinden nahm unter anderem das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis I (OIK I) mit Schreiben vom 27. April 20187 zum Gesuch der Beschwerdeführerin Stellung. Nachdem zwischen dem AWA und dem OIK I Bereinigungsgespräche stattgefunden hatten, reichte der OIK I einen Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 27. Juni 20198 ein. Mit Verfügung vom 24. Januar 2020 nahm das AWA folgende unwesentliche Konzessionsänderung betreffend das Wasserkraftrecht Nr. 23038 vor: