2. Nachdem diese Pendenz betreffend Ausstellung einer Konzessionsurkunde und Festlegung der Unterhaltspflicht noch nicht erledigt war, beantragte die Beschwerdeführerin mit Gesuch vom 30. März 20165 beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) die Regelung der Wasserbaupflicht in der Konzession. In ihrem Gesuch stellte sie konkrete Anträge für die Festlegung der Pflichtstrecken bei der Wasserfassung Simme (Simmenporte), bei der Wasserfassung Kander und beim Aquädukt über die Kander. Erläutert werden diese Anträge zusätzlich im "Technischen Kurzbericht" vom 6. Dezember 20176.