Erweiterung des bestehenden Wasserkraftrechts ein. Mit Grossratsbeschluss vom 4. Februar 19822 wurde der B.________ die Konzession zur Nutzung der Wasserkraft der Kander und Simme in den Gemeinden Spiez, Wimmis, Reutigen, Zwieselberg und Thun für die Dauer von 80 Jahren erteilt (Wasserkraftrecht Nr. 23038 für das Kraftwerk Spiez). Im Grossratsbeschluss ist vorgesehen, dass für das Wasserkraftrecht gemäss Art. 17 aWNG3 durch den Regierungsrat zu gegebener Zeit eine neue Konzessionsurkunde ausgestellt werde. Darin seien der Umfang sowie die Rechte und Pflichten der Konzessionärin entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen und den geltenden Gesetzesbestimmungen festzulegen.