, handelt es sich bei den umstrittenen Fussgängerstreifen auch nicht um Querungen, die Teil einer qualifizierten Fusswegnetzplanung sind, deren Anordnung auch bei tieferen Frequenzen geprüft werden könnte. Ob bei den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs Fussgängerstreifen trotz tiefer Fussgängerfrequenzen prüfenswert wären, kann offengelassen werden, da bei allen fünf Fussgängerstreifen die erforderlichen Sichtweiten nicht gewährleistet sind. Der Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner nach dem Belassen der Fussgängerstreifen ist zwar nachvollziehbar, da diese es ihnen erleichtern würden, die Strasse zu überqueren. Allerdings bietet ein Fussgängerstreifen keine Sicherheit.