Dabei sind auch Kuppen im Bereich der Fahrbahn zu berücksichtigen.85 Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beträgt sie notwendige Sichtweite 55 m, bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h innerorts beträgt sie 75 m und bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausserorts beträgt sie 100 m.86 Die Vorinstanz hat jeden Fussgängerstreifen anlässlich einer Begehung vor Ort bezüglich der Sichtverhältnisse überprüft. Den Akten lässt sich unter anderem entnehmen, dass bei allen fünf Fussgängerstreifen die minimale Sichtweite auf die Warteräume nicht gegeben war.