Aufgrund der Erhebungen der Vorinstanz, die durch die nähere Überprüfung zweier Fussgängerstreifen bestätigt wurden, wird bei den fünf umstrittenen Fussgängerstreifen die minimale Fussgängerfrequenz nicht erreicht, weshalb kein regelmässiger Querungsbedarf besteht. Deshalb darf gemäss VSS-Norm 40 241 kein Fussgängerstreifen angeordnet werden, sondern es wird eine Querung ohne Fussgängerstreifen empfohlen. b) Sehen und gesehen werden ist das wichtigste Sicherheitskriterium bei Fussgängerstreiten. Die Sicht auf den Fussgängerstreifen bzw. die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie deren Sicht auf die Fahrzeugführenden hat höchste Priorität bei den Anforderungen an einen