Während der fünf Stunden mit dem höchsten Fussgängeraufkommen gab es 55 Querungen. Die minimale Fussgängerfrequenz von 100 querenden Fussgängerinnen und Fussgängern wurde somit auch hier deutlich unterschritten. Zudem nutzte bloss eine Minderheit der querenden Personen den Fussgängerstreifen. Die meisten querten die Kantonsstrasse südlich des bestehenden Fussgängerstreifens. Aufgrund der Erhebungen der Vorinstanz, die durch die nähere Überprüfung zweier Fussgängerstreifen bestätigt wurden, wird bei den fünf umstrittenen Fussgängerstreifen die minimale Fussgängerfrequenz nicht erreicht, weshalb kein regelmässiger Querungsbedarf besteht.