Bei den Fussgängerstreifen Nr. 172.4 (Restaurant Kreuz) und Nr. 173.4 (Beatenbucht) fehlen Angaben zur Fussgängerfrequenz anlässlich der Begehung, diese wurde aber im Ergebnis ebenfalls als mässig eingeschätzt. Aufgrund des Antrags verschiedener Organisationen, auf die Entfernung der drei Fussgängerstreifen Unterer Pilgerweg, Traubenweg und Stillenbach zu verzichten, liess die Vorinstanz eine Neubeurteilung durchführen. Dabei wurde unter anderem bei zwei Fussgängerstreifen die Anzahl der Querungen erhoben. Beim Fussgängerstreifen Nr. 172.2 (Stillenbachweg) konnten im Analysezeitraum 38 Fussgängerquerungen beobachtet werden, davon zwei von Kindern.