Die Vorinstanz hat jeden Fussgängerstreifen anlässlich einer Begehung vor Ort überprüft und die massgebenden Daten erhoben. Dabei nahm sie unter anderem eine Einschätzung der Fussgängerfrequenz vor. Dazu lässt sich den Akten Folgendes entnehmen: Anlässlich der Begehung war die Fussgängerfrequenz bei den Fussgängerstreifen Nr. 172.2 (Stillenbachweg), Nr. 172.3 (Traubenweg) und Nr.173.2 (Unterer Pilgerweg) gering und wurde im Ergebnis als mässig eingeschätzt. Bei den Fussgängerstreifen Nr. 172.4 (Restaurant Kreuz) und Nr. 173.4 (Beatenbucht) fehlen Angaben zur Fussgängerfrequenz anlässlich der Begehung, diese wurde aber im Ergebnis ebenfalls als mässig eingeschätzt.