Querungsbedarf besteht. Dieser ist bei mindestens 100 querenden Fussgängerinnen und Fussgängern während fünf (nicht zwingend aufeinanderfolgenden) Stunden mit dem jeweils höchsten Fussgängeraufkommen eines Tages gegeben. Bei geringeren Frequenzen wird aus Sicherheitsüberlegungen eine Querung ohne Fussgängerstreifen empfohlen. Bei Querungen, die Teil einer qualifizierten Fusswegnetzplanung sind oder beim Vorliegen besonderer Vortrittsbedürfnissen (z.B. Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Schulhäuser, Alters- oder Behindertenheime) kann die Anordnung eines Fussgängerstreifens auch bei geringeren Frequenzen geprüft werden.82 Fahrzeugführende sollen bei einem Fussgängerstreifen mit einer