c) Die wichtigste Anforderung an Fussgängerstreifen ist, dass sie nur dort angeordnet werden dürfen, wo überhaupt ein entsprechendes Querungsbedürfnis besteht. Sodann besteht für Fussgängerstreifen ein erhöhter Bedarf nach Verkehrssicherheit. Sie dürfen deshalb nur angeordnet werden, wenn die umliegenden Strassenverhältnisse ein sicheres Queren zulassen; allenfalls müssen angemessene Strassenverhältnisse durch ergänzende Massnahmen gewährleistet werden. Auch hier hat die zuständige Behörde dafür zu sorgen, dass der Fussgängerstreifen in Sachen Ausrüstung dem neusten Stand der Verkehrssicherheitsforschung angepasst ist.