Kanton und Gemeinde hätten sicherzustellen, dass der Zugang zum Uferweg für alle sicher gestaltet sei. Indem der Uferweg nun nur noch in der südlichen Kernzone mit einem Fussgängerstreifen erschlossen sei, werde dieser staatliche Auftrag verletzt. Der Zugang müsse auch aus der nördlichen Kernzone und von den touristisch wichtigen Punkten, wie der Beatenbucht, möglich sein. Im Übrigen ist der Uferweg gleichzeitig als Fussweg nach FWG zu würdigen. Für die Gemeinde Sigriswil liege noch kein Fusswegplan vor. Deshalb würden sämtliche begehbaren Wege als Bestandteil des Wegnetzes gelten. Es sei selbstverständlich, dass auch die Erschliessung des Fusswegnetzes für alle sicher sein müsse.