besteht zwar ein Anspruch auf gerichtliche Beurteilung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten und damit auch der Rechtmässigkeit des tatsächlichen Verwaltungshandelns. Da die Rechtsweggarantie ein verfassungsmässiges Individualrecht darstellt, gewährt sie aber nur dann Anspruch auf Überprüfung des tatsächlichen Verwaltungshandelns, wenn dieses eine individuelle, schützenswerte Rechtsposition berührt.59 Dies ist nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung bereits dann der Fall, wenn die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder die Inanspruchnahme eines gesetzlichen Rechts durch einen behördlichen Realakt erheblich erschwert wird.