Als schützenswert gelten nicht nur rechtlich geschützte Interessen, sondern auch tatsächliche, wirtschaftliche und ideelle, sofern sie die gesuchstellende Person nur genügend unmittelbar berühren.55 Das Rechtsschutzinteresse muss aktuell und praktisch sein. Die Behörde soll nicht bloss theoretische Fragen entscheiden. Ein schutzwürdiges Interesse ist unter anderem zu verneinen, wenn die gesuchstellende Person aus dem 50 BGE 142 I 135 E. 2.1, 140 II 262 E. 6.2; BVR 2018 S. 341 E. 3.4.2, 2016 S. 402 E. 6.2; Michel Daum, in Kommentar