a) Um die Überquerung der Kantonsstrasse im Bereich des Restaurants Kreuz und der beiden Bushaltestellen für Fussgängerinnen und Fussgänger nach der Demarkierung des Fussgängerstreifens Nr. 172.4 zu vereinfachen sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen, liess der OIK I im Juli 2020 eine neue Strassenmarkierung, eine sogenannte farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche (FGSO), anbringen. Dabei handelt es sich um eine 80 cm breite, sandgelbe Markierung in der Mitte der Strasse. In ihrer Eingabe vom 20. Juli 2020 beantragten die Beschwerdeführenden eine anfechtbare Verfügung über diese Markierung.