Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem machte es die Beschwerdeführenden darauf aufmerksam, dass sie die amtlichen Akten einsehen könnten. Von der Möglichkeit der Akteneinsicht machten diese keinen Gebrauch, reichten aber am 18. Dezember 2020 eine Replik ein. Das TBA teilte am 22. Dezember 2020 mit, die Verhältnisse, die zur Demarkierung der Fussgängerstreifen geführt hätten, hätten sich seit Oktober 2014 nicht wesentlich verändert. Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 auf eine Stellungnahme.