4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 28. Oktober 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende materiellen Rechtsbegehren: «1. Die Verfügung des Tiefbauamts vom 28. September 2020 sei aufzuheben. 2. Die demarkierten Fussgängerstreifen (nachfolgend «FGS») Nr. 172.2 [Stillenbachweg], Nr. 172.3 [Traubenweg], Nr. 172.4 [Restaurant Kreuz], Nr.173.2 [Unterer Pilgerweg] sowie Nr. 173.4 [Beatenbucht] seien wiederherzustellen. 3. Es sei auf das Rechtsbegehren vom 20. Juli 2020 um Ergänzung des Rechtsbegehrend vom 26. Februar 2020 einzutreten.