Andernfalls sähen sie sich veranlasst, eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung einzureichen. Mit Verfügung vom 28. September 2020 stellte der OIK I fest, dass die fraglichen Fussgängerstreifen im Ortsteil Merligen nicht 1 Vgl. dazu Verkehrstechnischer Bericht des Tiefbauamts des Kantons Bern vom 8.5.2013 zur Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen (nachfolgend: Verkehrstechnischer Bericht Fussgängerstreifen), S. 2, Mediendokumentation zur Medienmitteilung vom 14. Mai 2013, einsehbar unter , Rubriken «Medienmitteilungen, Archiv»