3. Am 20. Juli 2020 passte der OIK I im Bereich des Restaurants Kreuz in Merligen den Strassenraum an, indem er eine Mittelzone mit farblicher Gestaltung der Strassenoberfläche (FGSO) anbringen liess. Mit Schreiben vom 17. Juli 2020 erweiterten die Beschwerdeführenden ihr Rechtsbegehren und beantragten, es sei auch über diese verkehrstechnische Massnahme eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. Zudem teilten sie mit, sie würden die beantragte Verfügung bis spätestens Kalenderwoche 36 erwarten. Andernfalls sähen sie sich veranlasst, eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung einzureichen.