2. Mit einer als «Einsprache (Einwendung) / Antrag auf Erlass einer Verfügung» bezeichneten Eingabe vom 26. Februar 2020 wandten sich die heutigen Beschwerdeführenden an den OIK I und beantragten, es sei über die im Dezember 2019 aufgehobenen Fussgängerstreifen eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. Sie machten insbesondere geltend, sie hätten Bedenken gehabt, ob die Aufhebung der Fussgängerstreifen den gewünschten Erfolg herbeiführen und die Sicherheit beim Überqueren der Hauptachse am rechten Thunerseeufer erhöhen würde. Sie hätten der neuen Verkehrsmassnahme jedoch eine Chance geben wollen.