Der OIK I liess eine Neubeurteilung der drei Fussgängerstreifen durchführen. Diese ergab, dass die fraglichen Fussgängerstreifen die geltenden Minimalanforderungen nicht erfüllten und dass die Rahmenbedingungen für eine Sanierung nicht gegeben waren. Im Dezember 2019 informierte der OIK I die jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der Kantonsstrasse Nr. 221 (Thun – Interlaken) die Fussgängerstreifen Nr. 172.1 Haltestelle Ralligen, Nr. 172.2 Stillenbachweg, Nr. 172.3 Traubenweg, Nr. 172.4 Restaurant Kreuz, Nr. 173.2 unterer Pilgerweg, Nr. 173.3 Kalkofen und Nr. 173.4 Beatenbucht aufgehoben würden. Anschliessend wurden die Fussgängerstreifen entfernt.