28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (SR 741.213.3) 6/8 BVD 140/2020/18 Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sind somit erfüllt. Die Beschwerden müssen deshalb abgewiesen und die angefochtene Verfügung bestätigt werden. 4. Ergebnis und Kosten