Auf allen Teilstrecken benötigen Velofahrerinnen und Velofahrer bzw. Fussgängerinnen und Fussgänger eines besonderen Schutzes, der aufgrund der Platzverhältnisse nicht anders erreicht werden kann. Auf der Bahnhof- und Dorfstrasse kann zusätzlich der Verkehrsablauf verbessert werden und auf der Hohlestrasse kann die Lärmbelastung vermindert werden. Was die Zweckmässigkeit betrifft, ist das Ergebnis für die Bahnhof- und Dorfstrasse eindeutig, da sich fast ausnahmslos befürwortende Kriterien finden lassen. Demgegenüber fällt die Beurteilung bei der Hohlestrasse zwar weniger deutlich aus, da nur einzelne befürwortende Kriterien zutreffen.