c) Das Gutachten der Firma A.________ erscheint nachvollziehbar, vollständig und schlüssig. Die Notwendigkeit für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ist auf allen Teilstrecken gegeben. So führen auf der Hohlestrasse schlecht einsehbare private Hauszufahrten und - eingänge direkt auf die Strasse, teilweise im Kurvenbereich. Sich nähernde Fahrzeuge sind nicht frühzeitig erkennbar. Auf allen Teilstrecken benötigen Velofahrerinnen und Velofahrer bzw. Fussgängerinnen und Fussgänger eines besonderen Schutzes, der aufgrund der Platzverhältnisse nicht anders erreicht werden kann.