Aufgrund der Prüfung empfahl das Gutachten für oben genannte Abschnitte die Einführung von Tempo 30, hauptsächlich aufgrund des tieferen Unfallrisikos, der Verringerung von Lärm- und Schadstoffemissionen sowie der Verbesserung des Verkehrsablaufs. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Temporeduktion eine sehr hohe Zweckmässigkeit aufweise. Die Wirkungen seien überwiegend positiv und die negativen Auswirkungen vergleichsweise gering. Die Motorfahrzeugfahrenden müssten zwar Fahrzeitverlängerungen von maximal etwas mehr als einer halben Minute in Kauf nehmen, demgegenüber profitierten sie aber vom flüssigeren Verkehrsablauf und vom verringerten Unfallrisiko.