Der von der Verkehrsmassnahme betroffene Streckenabschnitt ist rund 900 Meter lang. Eine grobe Berechnung ergibt, dass eine solche Strecke bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h in rund 65 Sekunden und bei 30 km/h in rund 108 Sekunden zurückgelegt werden kann. Daraus würde ein theoretischer Zeitverlust von rund 43 Sekunden für den Gesamtstreckenabschnitt resultieren. Es ist jedoch unbestritten, dass auf dem von der Verkehrsmassnahme betroffene Streckenabschnitt schon heute kaum je 50 km/h gefahren wird. Das ergibt sich nicht nur aus den Beschwerden, sondern auch aus dem Verkehrsgutachten in den Vorakten.16