b) Die Beschwerdeführerin 1 hält in ihrer Stellungnahme vom 12. November 2020 zur ihrer Beschwerdelegitimation fest, als Belpburgerin sei sie sehr mit ihrem Wohnort verwurzelt und sie finde es nach wie vor sinnlos, eine Tempo 30-Zone durch den Dorfkern anzuordnen. Ihr Arbeitsweg führe sie täglich mit dem Velo durchs Dorf. Sie sei auch mit dem Auto privat und geschäftlich unterwegs. Zusätzlich würden die vorgesehenen Massnahmen das Gesamtbild des Dorfes sehr verändern. Die Beschwerdeführerin wohnt an der S.________strasse in Belp.