3. Das Rechtsamt der BVD, das die Beschwerdeverfahren leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es den Beschwerdeführenden Gelegenheit, den Nachweis ihrer Beschwerdebefugnis zu erbringen. Die Einwohnergemeinde Belp teilte mit Schreiben vom 19. November 2020 mit, sie verzichte auf eine Stellungnahme. Das TBA OIK II beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 25. November 2020 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Rechtsamt führte einen zweiten Schriftenwechsel durch. Von dieser Möglichkeit machte sowohl die Beschwerdeführerin 1 wie auch der Beschwerdeführer 2 Gebrauch.