Mit Eingabe vom 19. Oktober 2020 erhob der Beschwerdeführer 2 Beschwerde bei der BVD. Er beantragte die Aufhebung der Verkehrsbeschränkungsverfügung. Zur Begründung machte er insbesondere geltend, es würden fast alle Fussgängerstreifen aufgehoben. Eigentlich sei es unnötig, eine Verkehrsberuhigung durch das ganze Dorf einzuführen, da bei viel Verkehr selten 50 km/h gefahren werden könne. Die Situation in Belp sei nicht mit anderen zu vergleichen, da die Bahnschranke überdurchschnittlich lang und sehr häufig geschlossen sei. Das führe zu einer aggressiven Fahrweise. Die Fahrbahnverengung beim Fussgängerstreifen Dorfschulhaus werde zum Nadelöhr.