2. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2020 erhob die Beschwerdeführerin 1 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie beantragte die Aufhebung der Verkehrsbeschränkungsverfügung. Zur Begründung machte sie insbesondere geltend, diese sei unnötig, da in Belp kaum 50 km/h gefahren werde. Es gebe immer wieder grosse Rückstaus, auch wegen der Bahnschranke. Durch Pfosten und Strassenverengungen werde man zum Abbremsen gezwungen. Dadurch würden mehr Lärm und mehr Abgase entstehen. Zudem würden viele Fussgängerstreifen aufgehoben.