1. Auf die Beschwerde vom 6. Oktober 2020 wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (TBA OIK III), A-Post - Einwohnergemeinde Lyss, Bau und Planung, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern, Rechtsdienst, zur Kenntnisnahme, im Haus Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat