c) Die Rechtsmittelbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die Beschwerdebefugnis gegeben ist. Die besondere, beachtenswerte Beziehungsnähe ist aber grundsätzlich von den Beschwerdeführenden selbst darzulegen und nachzuweisen.14 Der Beschwerdeführer hält dazu in seiner Beschwerde vom 6. Oktober 2020 fest, die Legitimation zur Einsprache sei ihm als besorgter und interessierter Bürger der Gemeinde Lyss gegeben.