Damit seien sie einer zusätzlichen, vermeidbaren Gefahr ausgesetzt. Zudem sei zu prüfen, ob die rechtlichen Grundlagen, namentlich die 1/5 BVD 140/2020/17 Zuständigkeiten und Kompetenzen, eingehalten worden seien. Er sei als besorgter und interessierter Bürger der Gemeinde Lyss zur Beschwerde legitimiert.