1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des AWA vom 19. August 2020 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1’000.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat