Das A.________bächlein werde ca. 10 m oberhalb der beiden oberen Becken der Fischzuchtanlage gefasst.11 Gemäss Begleitschreiben der Beschwerdeführerin vom 12. Juni 2019 zum Konzessions(erneuerungs)gesuch beträgt die Quellschüttung in normalen Jahren durchschnittlich 75 bis 92 Liter pro Sekunde. Trotz enormer Trockenheit habe die Quellschüttung im Sommer/Herbst 2018 immer noch 65 Liter pro Sekunde betragen.12 Der Quellaufstoss der A.________quelle ist demnach so mächtig, dass er ein festes Gerinne bildet und zudem ständig Wasser führt.13 Dies wird von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Folglich handelt es sich gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst.