c) Gemäss angefochtener Verfügung erfolgt die Wasserentnahme für den Betrieb der Fischzuchtanlage A.________ aus dem natürlichen Bachbett des A.________bächleins. Gemäss einem Bericht des Gewässer- und Bodenschutzlabors des AWA vom 24. September 2019 von einer Begehung am 18. September 2019 basiert die Wasserversorgung der Fischzuchtanlage auf dem Quellaufstoss des A.________bächleins. Das A.________bächlein werde ca. 10 m oberhalb der beiden oberen Becken der Fischzuchtanlage gefasst.11 Gemäss Begleitschreiben der Beschwerdeführerin vom 12. Juni 2019 zum Konzessions(erneuerungs)gesuch beträgt die Quellschüttung in normalen Jahren durchschnittlich 75 bis 92 Liter pro Sekunde.