Zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen diesfalls ein Wasseraustritt als Bachquelle zu qualifizieren ist, wird davon ausgegangen, dass der Wasseraufstoss von Anfang an einen Wasserlauf bildet. Dies trifft dann zu, wenn das Wasser eine derartige Mächtigkeit und Stetigkeit aufweist, dass es sich ein Bett mit festen Ufern zu schaffen vermag (oder dieses zu bilden vermöchte, falls eine künstlich geschaffene Uferanlage vorliegt). Die Mächtigkeit lässt sich durch die Schüttungsmenge (Anzahl Liter pro Minute), die Stetigkeit durch die Mindestschüttungsmenge innerhalb eines Jahres feststellen.