Mit Begleitschreiben vom 12. Juni 2019 reichte die Beschwerdeführerin das Konzessionsgesuch zur "Erneuerung ohne Änderung" der bestehenden Konzession für die Dauer von 40 Jahren ein. Im Begleitschreiben wird gleichzeitig die Frage aufgeworfen, ob überhaupt eine Konzession benötigt werde, da eigenes Wasser genutzt werde und 100 % der Quellschüttung der G.________-Quellen in ein unbedeutendes Nebengewässer eingeleitet werde. Es werde die Erneuerung der Konzession ohne Auflagen erwartet.