1. Mit Konzessionsbeschluss vom 15. Juni 1979 erteilte die Direktion für Verkehr-, Energieund Wasserwirtschaft des Kantons Bern der Beschwerdeführerin die Konzession, aus dem A.________bächlein unterhalb des G.________ in der Gemeinde Kandergrund eine Wassermenge von höchstens 1'500 l/min (25 l/s) abzuleiten. Das Wasser soll gemäss Konzessionsbeschluss zur Speisung von zwei Forellenteichen verwendet und anschliessend wieder in das A.________bächlein zurückgeführt werden. Die Konzession wurde vom 1. Juli 1979 für die Dauer von 40 Jahren erteilt.