ändert die Plangenehmigung des AWA vom 18. August 200815 nichts, zumal danach nebst neuen Auflagen für die Versickerungsanlage ausdrücklich die Auflagen gemäss Amtsbericht vom 1. März 2006 einzuhalten sind.16 Gemäss Verwaltungsgericht kann im Weiteren ausgeschlossen werden, dass die Gemeinde und das AWA beim Neubau der Lager- und Einstellhalle A.________strasse 2a den Anschluss der privaten Schmutzwasserleitungen an die öffentliche Regenwasserleitung bewilligt haben.17