e) Als Folge des Vorfalls vom 7. Oktober 2019 hat die Gemeinde Port gegenüber der Beschwerdeführerin eine Verfügung betreffend Kontrolle und Sanierung der Liegenschaftsentwässerung an der A.________strasse 2 und 2a erlassen. Diese wurde von der Beschwerdeführerin zunächst beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne und anschliessend beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten. Im entsprechenden Entscheid vom 21. Juli 2020 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass in der A.________strasse nebst einer