Die Gemeinde habe diese Erschliessungsanlagen auf eigene Kosten bis zum bewilligten Anschluss der Beschwerdeführerin zu bauen und den bewilligten Anschluss der Beschwerdeführerin an die Kanalisation anzuschliessen. Zufolge Verletzung ihrer Erschliessungspflicht sei die Gemeinde Port Verursacherin der Verschmutzung vom 7. Oktober 2019. b) Das AWA als zuständige Stelle der BVD vollzieht die im Bereich des Gewässerschutzes geltenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften, soweit deren Vollzug nicht anderen Amtsstellen übertragen ist (Art. 20 Abs. 2 KGSchG). Das AWA betreibt rund um die Uhr einen