Mit Plangenehmigung vom 18. August 2008 habe das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA, heute AWA) im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben unter anderem den Plan Nr. 349 6a "Untergeschoss Kanalisation 1:100", revidiert am 21. Jul 2008, genehmigt. Insbesondere dieser Plan habe gemäss der Plangenehmigung als Grundlage für die Grundstücksentwässerung zu gelten und sei aus Sicht des Grundwasserschutzes genehmigt und als verbindlich für die Ausführung erklärt worden. Derselbe Plan sei von der Gemeinde gestempelt und damit genehmigt worden. Der Neubau A.________strasse 2a sei gemäss diesem Plan ausgeführt worden.