Die Bauvorhaben seien im gesetzlich vorgesehenen Verfahren geprüft und bewilligt worden. Dabei seien jeweils auch die Kanalisationspläne mit dem Anschluss an den Fehlanschluss, der nicht von ihr geschaffen worden sei und sich nicht auf ihrem Boden befinde, bewilligt worden. Von Relevanz sei insbesondere das Baubewilligungsverfahren betreffend den Neubau des Gebäudes A.________strasse 2a. Mit Plangenehmigung vom 18. August 2008 habe das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA, heute AWA) im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben unter anderem den Plan Nr. 349 6a "Untergeschoss Kanalisation 1:100", revidiert am 21. Jul 2008, genehmigt.