1. Am 7. Oktober 2019 floss eine blaue Flüssigkeit über ein Einlaufrohr in den Nidau-Büren- Kanal. Der Schadendienst des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) fuhr darauf hin vor Ort zur Abklärung des Sachverhalts. Dabei zeigte sich, dass die blaue Flüssigkeit aus der Liegenschaft A.________strasse 2a auf der Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. G.________ stammte. In einem eingemieteten Malereibetrieb waren Farbkessel in einem Handwaschbecken ausgespült worden. Dieses Becken entwässerte nicht via Schmutzwasserkanalisation in die Abwasserreinigungsanlage, sondern über die Regenabwasserkanalisation direkt in den Nidau- Büren-Kanal. Gestützt auf Art.