Betrieb eines Schrottplatzes 1985 eingestellt und nach Hasle bzw. Walkringen verlegt. Gemäss der Stellungnahme des AWA vom 29. Juni 2020 ist allerdings gestützt auf vorhandene Luftbilder davon auszugehen, dass die Tätigkeiten der B.________AG auf dem Standort in Oberburg noch bist mindestens 1987 gedauert hätten. Erst auf dem Luftbild von 1994 sei deutlich zu sehen, dass eine Umnutzung des Standorts stattgefunden habe. Mit grösster Wahrscheinlichkeit habe die B.________AG bis mindestens 1987 oder sogar bis zum Zeitpunkt der Sitzverlegung im Jahr 1990 altlastenrelevante Tätigkeiten auf dem Standort ausgeübt.