Nichts anders kann aus dem Schreiben des AWA vom 18. Juli 2019 geschlossen werden. Gemäss diesem Schreiben ist das Grundwasser im direkten Abstrom des Standorts unbelastet. Allerdings habe in den Sondierschlitzen eine hohe Belastung des Untergrunds nachgewiesen werden können, weshalb der Standort als weder überwachungs- noch sanierungsbedürftiger Standort im Kataster eingetragen werde. Auch in diesem Schreiben wird nur Bezug auf das Schutzgut Grundwasser genommen, das Schutzgut Boden wird nicht erwähnt. Zwar wird der Untergrund angesprochen, dabei handelt es sich aber nicht um das Schutzgut Boden.