Lediglich die Tatsache, dass es sich um einen Kiesplatz handle und zurzeit keine Pflanzen wachsen würden, lasse nicht den Schluss zu, dass gar keine Pflanzen wachsen könnten. Dabei übersieht die Beschwerdeführerin jedoch, dass auf dem Standort im Rahmen der ersten Phase der technischen Untersuchung sechs Sondierschlitze erstellt und daraus fünf Feststoffproben analysiert wurden. Die Einschätzung des AWA, das Schutzgut Boden könne im vorliegenden Fall nicht betroffen sein, basiert somit nicht auf Vermutungen, sondern auf der genauen Kenntnis des Aufbaus des Untergrunds aus der technischen Untersuchung.