c) Aus den vorhandenen Unterlagen kann eindeutig geschlossen werden, dass bei der Gründung der B.________AG sämtliche Aktiven und Passiven der G.________Einzelfirma übernommen wurden. Dies lässt sich zunächst aus der Formulierung in den Statuten "Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Unternehmung zur Verwertung von Industrieabfällen, insbesondere die Weiterführung der G.________Einzelfirma, (…), welche als Sacheinlage eingebracht wird" schliessen. Demnach wurde die gesamte G.________Einzelfirma als Sacheinlage eingebracht und die Gesellschaft bezweckt unter anderem die Weiterführung dieser